Die Fortführungsprognose nach IDW S6 ist strukturell vorgegeben und diese Vorgaben sollten aus Haftungsgründen des Erstellers auch genau eingehalten werden. Um hier nicht in Schwierigkeiten zu geraten, hilft es meist, einen Berater heranzuziehen. Meist wird eine Forrtführungsprognose notwendig bei eintretender wirtschaftlicher Verschlechterung, da finanzierende Banken einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit einholen wollen. Sollte die eigene GmbH vor der Überschuldung stehen, wird die Fortführungsprognose im Rahmen der Insolvenzantragspflicht zur Obligation.