Fortführungsprognose

Fortführungsprognose nach IDW S6 Erstgespräch vereinbaren Sie benötigen Unterstützung bei der Formulierung einer positiven Fortführungsprognose? – Gerne stehe ich Ihnen helfend zur Seite.

Sanierungsgutachten

IDW S6

Die Fortführungsprognose nach IDW S6 ist strukturell vorgegeben und diese Vorgaben sollten aus Haftungsgründen des Erstellers auch genau eingehalten werden. Um hier nicht in Schwierigkeiten zu geraten, hilft es meist, einen Berater heranzuziehen. Meist wird eine Forrtführungsprognose notwendig bei eintretender wirtschaftlicher Verschlechterung, da finanzierende Banken einen Nachweis der Zahlungsfähigkeit einholen wollen. Sollte die eigene GmbH vor der Überschuldung stehen, wird die Fortführungsprognose im Rahmen der Insolvenzantragspflicht zur Obligation.

Das Sanierungsgutachten entscheidet über die Zukunft des Unternehmens

Die Fortführungsprognose kann negativ oder positiv ausfallen. In beiden Fällen ist es wichtig, professionelle Unterstützung einzuholen in Form eines Unternehmensberaters, der spezialisiert auf IDW S6 Gutachten ist. Gerne können Sie mich auf Fortbestehensprognosen ansprechen. Mit  meiner langjährigen Erfahrung stehe  ich Ihnen gerne zur Seite. Bei bilanzieller Überschuldung Ihres Unternehmens helfe ich Ihnen ebenfalls einen Schuldenbereinigungsplan aufzustellen und vor allem umzusetzen.

Vereinbaren Sie hier Ihren persönlichen Termin.

Ihr Unternehmen ist insolvenzgefährdet oder Sie sind von einem Kapitalgeber gebeten wurden, eine Fortführungsprognose abzugeben? – Gerne  unterstütze ich Sie unabhängig zu Ihren Pflichten und Möglichkeiten.

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